zu den Regierungsratswahlen
Basel, den 18. April 2007
Sehr geehrte Regierungsmitglieder von Basel-Stadt
Vor den Frühjahrsferien habe ich eine kurze Diskussion über die Wahl der Person, die das zukünftige Regierungspräsidium innehaben wird mitbekommen. Hier ist meine Überlegung dazu:
Das Präsidialamt soll einer Regierungsperson für eine Legislaturperiode zugesprochen und dafür von den Stimmberechtigten Einwohnern des Kantons gewählt werden. Es ist eine Personenwahl gewünscht.
Da die bisherigen Regierungsmitglieder in maximal zwei Wahlgängen gewählt wurden, steht nun die Frage im Raum, ob zukünftig drei Wahlgänge notwendig sind.
Meiner Ansicht nach ist dies nicht erforderlich, da bereits im ersten Wahlgang eine Person die meisten Stimmen erhält und da generell Regierungsratswahlen Personenwahlen sind, hat die Person mit den meisten Stimmen das meiste Vertrauen erhalten.
Meine Logik ist:
Die Person, welche im ersten Wahlgang mit den meisten Stimmen gewählt wird hat das Anrecht das Präsidialdepartement zu übernehmen und unser Regierungsratpräsidentin oder Regierungsratpräsident zu sein.
Sollte im ersten Wahlgang keine Person die Wahl schaffen, gilt diese Regel für den zweiten Wahlgang.
Wird das Präsidium von einem Regierungsmitglied abgelehnt, kommt reihum die nächste Person mit dem zweitbesten Stimmenergebnis dran u.s.w. Der erste Wahlgang wird dabei zuerst berücksichtigt.
Möchte keine Regierungsperson diese Aufgabe von sich aus antreten, wird dieses Departement wie anhin unter den Regierungsratsmitgliedern ausgemacht und erteilt.
Mit freundlichen Grüssen
Michele Cordasco